Gegründet 2014 in Rodange (L), ist die Kanzlei KOENER & MINES heute in Luxemburg (Rodange und Wiltz) sowie in Belgien (Brüssel, Lüttich, Antwerpen und Athus) vertreten. Die Kanzlei verfügt zudem über ein umfangreiches Netzwerk von Korrespondenzen, Anwälten und weiteren Partnern, sowohl in Europa als auch weltweit. Diese ideale Struktur ermöglicht es der Kanzlei, ihre Mandanten überall dort zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten, wo die Interessen des Mandanten es erfordern. Die Kanzlei KOENER & MINES ist somit bestens auf eine zunehmend globalisierte Welt vorbereitet, in der grenzüberschreitende Streitigkeiten nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind.
Die Kanzlei Koener & Mines versteht sich als traditionelle, generalistische Anwaltskanzlei. In diesem Sinne berät, unterstützt und vertritt sie ihre Mandanten in allen Bereichen des privaten und beruflichen Lebens, insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
Zivilrecht:
- Allgemeiner Zivilprozess
- Immobilienrecht
- Baurecht
- Hypothekenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Vermögensrecht
- Deliktsrecht
- Vertragsrecht
- Mietrecht
Handelsrecht:
- Allgemeiner Handelsstreit
- Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen und Urkunden aller Art
- Forderungseinzug
- Niederlassungsrecht
- Mehrwertsteuer
- Mietrecht
Strafrecht:
- Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- Unterstützung von Opfern (z. B. Zivilklage)
- Verteidigung vor allen Strafgerichten
Gesellschaftsrecht:
- Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht
- Unterstützung bei der Gründung von Gesellschaften
- Unterstützung bei allen Vorgängen des gesellschaftlichen Lebens (Hauptversammlungen, Kontakte zu Behörden, dem RCSL etc.)
- Beratung und Erstellung von Rechtsdokumenten
Arbeitsrecht:
- Allgemeine arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Arbeitsverträge, Kündigungen, Krankheit
- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Beendigung von Arbeitsverträgen
Verbraucherrecht
Markenrecht:
- Anmeldung von Marken, Patenten und weiteren Schutzrechten
- Streitigkeiten
Ausländerrecht:
- Relocation
- Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen
- Rechtsstreitigkeiten