Das CDI bietet Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit dauerhaften Störungen der intellektuellen Entwicklung an.
Eine dauerhafte intellektuelle Entwicklungsstörung ist gekennzeichnet durch:
- eine Beeinträchtigung der intellektuellen Funktionen, die sich in Sprache, Lesen, Rechnen, Regelverständnis oder der Selbstständigkeit bei der Körperpflege zeigen kann;
- eine Einschränkung der adaptiven Fähigkeiten im Alltag (Kommunikation, soziale Teilhabe, Selbstständigkeit usw.).
Die Diagnose einer intellektuellen Beeinträchtigung basiert sowohl auf einer klinischen Beurteilung als auch auf standardisierten Tests.
Das CDI richtet sich an Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, auch über die Schulpflicht hinaus, die gemäß internationalen Klassifikationen eine Verzögerung oder unvollständige
Entwicklung der geistigen Funktionen aufweisen. Diese äußert sich insbesondere in Beeinträchtigungen während der Entwicklungsphase, die das allgemeine Intelligenzniveau bestimmen, insbesondere kognitive Fähigkeiten, Sprache, Motorik und soziale Kompetenzen (ICD-10).
Die Ursachen einer intellektuellen Entwicklungsverzögerung sind vielfältig: chromosomale Anomalien, genetische Erkrankungen, neurologische Störungen, Unfälle im Lebensverlauf usw. Unabhängig von der Ursache besteht eine dauerhafte intellektuelle Beeinträchtigung. Betroffene Personen benötigen daher oft eine angepasste Unterstützung und Begleitung, um ihre Selbstständigkeit, individuellen Fähigkeiten und sozialen Interaktionen in verschiedenen Lebensbereichen wie Zuhause, Schule, Arbeit und Gesellschaft zu entwickeln.