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          Etude SD LAW - Maître Saliha DEKHAR

          Avocat à la Cour (L1) 1 Rue du St Esprit L-1475 Luxembourg (Lëtzebuerg)
          Kuck d'Nummer 22 17 63 Itinéraire

          IMMOBILIEN: LUXEMBURGISCHE INVESTITIONEN IN FRANKREICH

          LUXEMBURGISCHE IMMOBILIENINVESTITIONEN IN FRANKREICH KOMPLEX GEWORDEN




          Die aufeinanderfolgenden Änderungen (2017 & 2020) des Steuerabkommens zwischen Frankreich und Luxemburg stellen die Attraktivität Frankreichs in Frage. 




          Diese Änderung der Rahmenbedingungen hat die Attraktivität Luxemburgs für europäische Immobilieninvestitionen nicht geschmälert.




          Das Interesse, in Frankreich zu investieren, muss nun anhand von drei Punkten überprüft werden: 




          Anti-Missbrauchsklauseln im bilateralen Steuerabkommen, die die Vorteile des Abkommens einschränken;



          Die luxemburgischen Behörden gewähren nur noch selten Steuergutachten;



          Die französische SCI als neues Strukturierungsschema für Immobilieninvestitionen.





          I. Die Strukturierung SIF (Fonds d'investissement spécialisé) / OPCI (Organisme de Placement collectif financier) ist nicht mehr aktuell, da das Steuerabkommen dieser Praxis ein Ende gesetzt hat, wenn der luxemburgische Aktionär mindestens 10 % des Kapitals des OPCI (Organisme de Placement collectif financier) hält.




          Weitere Informationen finden Sie hier: 




          https://www.wort.lu/fr/economie/l-investissement-immobilier-touche-par-la-convention-fiscale-avec-la-france-5ab60d3fc1097cee25b85caa




          II. Der Weg der französischen SCI, die von einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft (SA, SARL, SAS...) gehalten wird. 




          In diesem Fall muss sich der Investor von der Idee einer symbolischen Besteuerung in der aktuellen politischen und rechtlichen Umgebung lösen.




          Die Besteuerung der Einkünfte aus Immobilien und der Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten erfolgt in Frankreich. Das Steuerabkommen, das SCI den Status von Gebietsansässigen zuerkennt, schreibt auch eine luxemburgische Besteuerung vor, die normalerweise durch die Anrechnung einer Steuergutschrift in Höhe der französischen Steuer auf die luxemburgische Steuer eliminiert werden sollte. 








          #Immobilien #Investitionen #Luxemburg #Frankreich #Steuer #Besteuerung






          Rechtsanwältin Saliha DEKHAR


          Kanzlei SD LAW - LUXEMBURG

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          IMMOBILIEN: LUXEMBURGISCHE INVESTITIONEN IN FRANKREICH

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