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          Etude SD LAW - Maître Saliha DEKHAR

          Avocat à la Cour (L1) 1 Rue du St Esprit L-1475 Luxembourg (Lëtzebuerg)
          Kuck d'Nummer 22 17 63 Itinéraire

          HANDELSRECHT: UNLAUTERER WETTBEWERB, MISSBRAUCH,PARASITISMUS

          LUXEMBURG: UNFAIRER WETTBEWERB, GESCHÄFTSMISSBRAUCH, HANDELSPARASITISMUS




          Die Abwerbung von Kunden stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. 




          Sie ist einer der Hauptfehler, nach dem ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs eingeleitet werden kann. Diese Praxis führt dazu, dass das Geschäft des Konkurrenten gestört wird, indem seine Kundschaft mit unlauteren Mitteln abgeworben wird.




          Mit anderen Worten, es handelt sich um einen "Diebstahl" von Kunden, wie im vorliegenden Fall, der von Maître DEKHAR vor dem Luxemburger Strafgerichtshof vorgetragen wurde. Eine ehemalige Mitarbeiterin wurde von ihrem ehemaligen Arbeitgeber (vertreten durch Herrn DEKHAR) direkt vorgeladen, weil sie die Kundendatei zugunsten ihres neuen Arbeitgebers und direkten Konkurrenten veruntreut hatte:




          Angeklagt wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses: "Sie hat die Kundendatei abgezweigt" (lequotidien.lu)






          Es gibt 4 Arten von unlauterem Wettbewerb:




          Schmarotzertum : 



          Wenn ein Konkurrent die Arbeit und das Know-how seines Konkurrenten ausnutzt, um die Kundschaft eines bestimmten Unternehmens abzuwerben.




          Beispiel: Erstellung einer Website, die fast identisch mit der eines Konkurrenten ist.



          Nachahmung:



          Wenn ein Unternehmen (freiwillig oder unfreiwillig) durch die Verwendung eines Logos oder eines Schaufensters, das dem eines anderen Unternehmens aus demselben Bereich ähnelt, Verwirrung bei den Kunden stiftet.






          Desorganisation:



          Abwerbung von Kunden eines Konkurrenten, Ausspionieren, um geheime Produktionsmethoden zu erfahren, oder Abwerben von Mitarbeitern.


          Wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, um für einen Konkurrenten zu arbeiten, sollte er nicht mehr unter das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot fallen. Andernfalls kann es sein, dass sich das Unternehmen, das den Mitarbeiter abgeworben hat, der Desorganisation schuldig macht.




          Verunglimpfung:



          Wenn ein Unternehmen oder ein Arbeitnehmer öffentlich die Dienstleistungen/Produkte und das Management/oder die Mitarbeiter des Unternehmens kritisiert,


          Verunglimpfung liegt auch indirekt vor, wenn ein Unternehmen offen behauptet, es sei das einzige, das eine bestimmte Dienstleistung erbringen oder eine bestimmte Qualität aufweisen könne.

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          HANDELSRECHT: UNLAUTERER WETTBEWERB, MISSBRAUCH,PARASITISMUS

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