Industrieller Schmelzofen für Fett und Metzgerei-Abfälle.
Recycling von gebrauchten Frittierölen und -fetten aus Hotels, Restaurants, Kantinen und Imbissen. Sammlung und Verarbeitungszulassung durch das luxemburgische und belgische Umweltministerium.
FRITIERFETT:
Ob Sie eine Frittierbude, ein Restaurant oder ein einfacher Nutzer von Frittierfett sind – wir bieten Ihnen unseren Service an, indem wir Ihre gebrauchten Frittieröle und -fette einsammeln. Wir garantieren einen schnellen, sorgfältigen und effizienten Service und bieten Ihnen zudem den Ankauf Ihrer gebrauchten Frittierfette an.
METZGEREIABFÄLLE:
Wenn Sie eine Metzgerei, Fischhandlung, ein Schlachthof oder ein Caterer sind und tierische Abfälle (Knochen, Fett usw.) produzieren.
„Tierische Nebenprodukte“ umfassen Kadaver und Tierkörper, Teile von Tieren oder Fischen sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Die europäischen Vorschriften unterteilen diese Abfälle in drei Kategorien, je nach Risiko für die menschliche oder tierische Gesundheit. Abfälle der Kategorie 1 müssen vernichtet werden, während solche der Kategorie 2 oder 3 verwertet werden dürfen.
Kategorie 1 (SRM: Spezifisches Risikomaterial)
Alle Metzgereien fallen unter Kategorie 1.
Kategorie 3 (Geringes Risiko)
Besteht hauptsächlich aus Knochenabfällen und tierischem Fett. Vor der Abholung müssen die Abfälle in einen luftdichten Behälter gegeben und möglichst in einem Kühlraum gelagert werden, um Gerüche zu vermeiden, insbesondere im Sommer.
Hauptkriterien für Kategorie 3:
· Teile von geschlachteten Tieren, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, aber aus kommerziellen Gründen nicht dafür bestimmt sind;
· Teile von geschlachteten Tieren, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind, jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
· Häute, Hufe, Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die im Schlachthof getötet und nach der Lebendbeschau als für den menschlichen Verzehr geeignet erklärt wurden;
· Blut von Tieren, die nach der Lebendbeschau als für den menschlichen Verzehr geeignet gelten, ausgenommen Wiederkäuer, die im Schlachthof getötet wurden;
· Tierische Nebenprodukte aus der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Produkten, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben;
· Ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs, außer Küchen- und Speiseabfällen, die aus kommerziellen, Herstellungs- oder Verpackungsgründen nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
· Rohmilch von Tieren ohne Anzeichen einer übertragbaren Krankheit;
· Fische oder andere Meerestiere (außer Säugetiere), die auf hoher See gefangen wurden, um Fischmehl herzustellen, sowie frische Fischnebenprodukte aus Fabriken, die Lebensmittel für den menschlichen Verzehr produzieren;
· Eierschalen von Tieren ohne Anzeichen einer übertragbaren Krankheit;
· Blut, Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Felle von gesunden Tieren.
Wenn Sie in die Kategorie 3 wechseln möchten, müssen Sie eine Zertifizierungsstelle beauftragen.
Die Garantie eines hochwertigen Services.