Die Generalinspektion der Polizei (IGP) ist das externe Kontrollorgan der Großherzoglichen Polizei von Luxemburg gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über die Generalinspektion der Polizei.
Ihre allgemeine Aufgabe ist die Kontrolle des Funktionierens der Polizei.
Die IGP ist ein Dienst, der unter der direkten Autorität des Ministers für innere Angelegenheiten und unter der funktionalen Autorität des Justizministers, des Generalstaatsanwalts sowie der anderen Justizbehörden steht.
Bei der Ausführung ihrer Aufgaben verpflichten sich die Mitglieder der Generalinspektion der Polizei zur Einhaltung der in der Charta der IGP (Pdf, 123 Ko) festgelegten Werte:
- die Unabhängigkeit gegenüber der Polizei;
- die Objektivität ihres Handelns, ihrer Beurteilung und ihrer Sprache;
- die Transparenz ihrer Verfahren;
- die Integrität ihres Personals.
Als Akteur der inneren Sicherheit zielt die IGP darauf ab, das Vertrauen der Bürger in die Polizei zu festigen und zu stärken, indem sie die Achtung der Menschenrechte und der Gesetze des Staates nach anspruchsvollen ethischen und deontologischen Prinzipien fördert und den Schwerpunkt auf die Qualität und Effizienz der Polizeiarbeit legt.