


1. OKTOBER 2019 | VORGESCHLAGEN VON UNSEREM PARTNER ING LUXEMBURG
Ein Haus in Luxemburg zu mieten ist manchmal wie ein Hindernisparcours, insbesondere für Studenten, Berufseinsteiger und Menschen mit niedrigem Einkommen. Die Mieten sind hoch und steigen. Nach Angaben des Wohnbauministeriums war 2018 ein außergewöhnliches Jahr, in dem die Preise zwischen 10 und 12% stiegen. Hinzu kommt die vom Vermieter geforderte Mietgarantie, die zwei oder drei Monatsmieten entspricht und oft ein finanziell schwer zu überwindendes Hindernis darstellt. Glücklicherweise hat der Staat eine Reihe von Zuschüssen eingeführt, um den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Aber was sind sie und wie bekommt man sie? ?
Finanzielle Hilfe
Das Wohnministerium bietet zwei Arten der finanziellen Unterstützung an. Das erste ist eine staatliche Beihilfe zur Finanzierung einer Mietgarantie . Dies ist eine Hilfe für Personen, die nicht über die Mittel zur Finanzierung der Mietgarantie verfügen. Der Betrag darf nicht länger als 3 Monate mieten und muss kleiner als oder gleich 4910 Euro (Stand : 1. Januar 2019).[1] Um von dieser Unterstützung zu profitieren, sind mehrere Bedingungen erforderlich. Sie müssen im Großherzogtum wohnen und dürfen nicht Eigentümer, Miteigentümer oder Nießbraucher einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.
Ihr Einkommen muss weniger als das 2,5-fache des Bruttosozialeinkommens (REVIS) betragen. Dies sind derzeit 1465,03 € für eine einzelne Person, 2197,66 € für eine häusliche Gemeinschaft von zwei Erwachsenen und 133,24 € pro Kind. Ihre Miete darf ein Drittel Ihres Einkommens nicht überschreiten und darf höchstens 1636 € betragen. Sie müssen einen Master-Wohnungsmietvertrag und einen Einlagensicherungsvertrag mit einem Finanzinstitut haben, bei dem Sie den Staat ermächtigen, die Einlage einzuziehen.
Seit dem 1. Januar 2016 Wohnhilfe in Form einer Mietzuschuss kann aus dem Ministerium für Wohnungsbau erhalten werden. Ihre Höhe richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und darf 300 € pro Monat nicht überschreiten. Dieser Zuschuss wird gewährt, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Insbesondere müssen Sie zum Zeitpunkt Ihres Antrags über ein regelmäßiges Einkommen von mindestens drei Monaten verfügen, eine monatliche Miete von mehr als 25% Ihres Nettoeinkommens zahlen und ein Einkommen haben, das eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Da es sich um eine recht komplizierte Berechnung handelt, die mehrere Parameter berücksichtigt, hat das Portal guichet.lu einen Simulator für Mietzuschüsse online gestellt, anhand dessen Sie feststellen können, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf diesen Zuschuss haben.
Sozialer Wohnungsbau
Als öffentliche Förderer haben der Wohnungsfonds und die Nationale Wohnungsgesellschaft in Bon Marché sowie einige Gemeinden unter bestimmten Bedingungen im ganzen Land verteiltes Wohnen zur Vermietung an Personen mit geringem Einkommen bereitgestellt. Die Bewerbungen werden nach Priorität, in absteigender Reihenfolge und nach ausgewählten Auswahlkriterien sortiert. Diese können von Organisation zu Organisation unterschiedlich sein. Es ist besser, vor dem Einreichen Ihrer Datei Informationen von jeder Organisation einzuholen [2] .
Soziale Mietverwaltung
Der luxemburgische Staat hat dieses Konzept 2009 eingeführt, um soziale Ausgrenzung durch Wohnen zu bekämpfen. Jeder Eigentümer, der dies wünscht, kann einen Mietvertrag mit einem der vom Ministerium für Wohnungswesen beauftragten Partner abschließen. Es kann sich um eine Stiftung, einen gemeinnützigen Verein oder eine Gesellschaft handeln, deren Ziel die Förderung des Wohnungsbaus ist [3] . Die Vertragsstelle findet einen Bewohner für Wohnzwecke - Haushalte oder Personen mit geringem Einkommen oder in prekären Situationen - und kümmert sich um die Nachverfolgung des Bewohners sowie um geringfügige Instandhaltungsarbeiten an dem gemieteten Objekt [4] .
Studentenwohnheim
Die Universität Luxemburg bietet ihren Studenten 1070 Wohneinheiten (möbliertes Einzelzimmer, möbliertes Studio, möbliertes Apartment mit einem Schlafzimmer), verteilt auf 35 Studentenwohnheime, zu erschwinglichen Preisen. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen Sie entweder ein zukünftiger Student der Universität, ein in Mobilität befindlicher Student (Erasmus und andere Konventionen) oder ein bereits eingeschriebener Student (Bachelor, Master oder Doktor) sein.
Hier finden Sie alle Ratschläge von ING-Experten.
[1] Dieser Betrag variiert je nach Verbraucherpreisindex von Jahr zu Jahr. Der Beihilfehöchstbetrag ist auf 573 EUR begrenzt (Wert in der Nummer 100 des Verbraucherpreisindex). Ende 2018 lag der durchschnittliche Verbraucherpreisindex bei 856,94 (573 x 8,5694 = 4,910 €). Ende Juli 2019 waren es 866,79.
[2]www.fondsdulogement.lu (Wohnungsfonds) - www.snhbm.lu (Société Nationale des Habitations à Bon Marché)
[3] Die vollständige Liste finden Sie auf der Website von Guichet.lu oder wenden Sie sich an das Ministerium für Wohnungswesen (+352 247 84819).
[4] Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Immobilieninvestitionen, eine kostengünstige Option ? .
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