


NOV. 2018 | VORGESCHLAGEN VON UNSEREM PARTNER ING LUXEMBURG
Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese vermieten? Sie haben in Immobilien investiert und möchten so schnell wie möglich investieren? Sie planen, Ihr Haus umzubauen, um ein Teil zu mieten? Unabhängig von Ihrer Situation, stellen Sie sich die richtigen Fragen, bevor Sie über die Anmietung Ihrer Immobilie nachdenken.
1. Haben Sie von der Steuergutschrift für notarielle Urkunden profitiert?
Um die mit dem Kauf von Wohnungen verbundenen Kosten zu senken, hat die luxemburgische Regierung eine Steuergutschrift für notarielle Urkunden vorgesehen , die auf die Registrierungs- und Transkriptionsgebühren anzuwenden ist ( Bellegen Akt ). Sie ist sofort bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages anwendbar und auf 20.000 € (40.000 € bei gemeinsamer Übernahme) begrenzt.
Die Gewährung dieser Steuergutschrift unterliegt bestimmten Bedingungen. Sie müssen die erworbene Unterkunft tatsächlich für mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen, und dies ununterbrochen. Während dieser Zeit ist es Ihnen untersagt, die Immobilie ganz oder teilweise zu vermieten oder für andere Zwecke zu nutzen. Wenn Sie diese Bedingungen nicht einhalten, müssen Sie die gewährte Vergütung vollständig zurückzahlen.
2. Ist Ihr Energieausweis noch gültig?
Als Sie Eigentümer wurden, haben Sie ein Energieausweis ( Energy Performance Certificate, EPC) erhalten. Dieses Zertifikat enthält Informationen zum berechneten Energiebedarf des Gebäudes und zu den CO 2 -Emissionen. Es bietet Energie-Leistungsklassen von der besten (A) bis zur schlechtesten (I). Es wird von Experten für Wohngebäude (Architekten oder beratende Ingenieure, Mitglieder des Order of Architects und vom Wirtschaftsminister anerkannten Experten) eingerichtet.
Der Energieausweis gilt für 10 Jahre. Nach dieser Zeit müssen Sie auf Ihre Kosten eine weitere bei einem anerkannten Experten bestellen, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten. Jeder potenzielle Mieter hat das Recht, Sie um Einsicht in den Energieausweis zu bitten.
3. Wie erreiche ich den besten Preis?
Mit Miete können Sie nicht machen, was Sie wollen. Das luxemburgische Gesetz sieht eine Obergrenze für die Mieten vor. Für eine unmöblierte Immobilie wird die Höchstmiete auf der Grundlage des tatsächlich in Wohnimmobilien investierten Geldes (höchstens 5% des investierten Kapitals), der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Abwertung des Gebäudes festgelegt die Währung, aber auch das Dienstalter des Wohnens.
Bevor Sie den Preis für Ihre Miete festlegen, müssen Sie dies auch tun informieren Sie über den Mietmarkt in Ihrer Stadt oder Region. Was ist das Mietspektrum für Eigenschaften, die denen Ihres ähnlich sind? Steigen oder sinken die Mieten? Um einen guten Überblick über Angebot und Nachfrage in Luxemburg zu erhalten, besuchen Sie am besten die Website des Observatoire de l'Habitat . Diese Organisation veröffentlicht regelmäßig Informationen zu den Mietpreisen.
4. Was soll man wählen: miet- oder möbliert mieten?
Wenn Sie sich für eine möblierte Miete entscheiden, darf die Miete keinesfalls die doppelte gesetzliche Miete der unmöblierten Wohnung übersteigen. Es ist auch eine Funktion des Wertes der Möbel, die das gemietete Gebäude auskleiden. Darüber hinaus Die möblierte Wohnung muss voll ausgestattet sein. Sie können sich nicht auf ein Bett, einen Tisch und einen Stuhl beschränken. Ihr Mietvertrag muss auch ein Inventar der Möbel enthalten, die dem Mieter zur Verfügung gestellt werden.
Möblierte Mieten haben zwei Vorteile gegenüber der bloßen Vermietung. Es ist normalerweise kurzlebig. Möbel können abgeschrieben und von den steuerpflichtigen Mieterträgen abgezogen werden.
5. Haben Sie die Besteuerung von Mieteinnahmen in Betracht gezogen?
Jeder Einwohner oder als solcher, der eine in Luxemburg oder im Ausland gemietete Immobilie besitzt, unterliegt steuerlichen Verpflichtungen. Die Bemessungsgrundlage besteht aus den vereinnahmten Mieten, abzüglich der Kosten für den Bezug. Zu diesen abzugsfähigen Aufwendungen gehören unter anderem Wartungs- und Reparaturkosten, nicht erstattete Anschaffungskosten, Abschreibungen, Zinsaufwendungen und Verwaltungsgebühren.
Mieteinnahmen werden mit Ihrem Gesamtsteuersatz besteuert. Wenn das Nettoeinkommen aus der Vermietung von Waren negativ ist (die abzugsfähigen Ausgaben sind höher als die Einnahmen), werden diese mit den Nettoerträgen Ihrer anderen Ertragskategorien (Geschäftseinkommen) verrechnet.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.ing.lu/immo oder besuchen Sie uns in der Niederlassung.
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