Flugreisen
Was können Sie tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde, Sie verspätet abfliegen, Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder Sie Probleme mit Ihrem Gepäck haben?
Ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Annullierung, Vorverlegung oder Verspätung des Fluges richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).
Die Verordnung gilt für alle Fluggäste,
- die von einem Flughafen im Gebiet der Europäischen Union (EU) abfliegen
- oder
- die einen Flug außerhalb der EU antreten und in der EU landen, vorausgesetzt der Flug wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.
Die Verordnung gilt grundsätzlich für sämtliche Flugarten: Linienflüge, Charterflüge, Flüge im Rahmen einer Pauschalreise sowie Flüge von Billigfluggesellschaften (Low Cost Airlines).
Mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2021 (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Rs. C-146/20, C-188/20, C-196/20 und C-270/20) hat der EuGH klargestellt, dass ein um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug als „annulliert“ zu betrachten ist. Folglich finden die Annullierungsvorschriften der Verordnung auch auf Flüge Anwendung, die von der Fluggesellschaft um mehr als eine Stunde vorverlegt wurden.
Aufgrund des Brexits, gilt seit dem 1. Januar 2021 die Verordnung nur noch für Flüge aus der EU in das Vereinigte Königreich, sowie für Flüge aus dem Vereinigten Königreich in die EU, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.