


Unabhängig davon, ob Sie Ihren Wohnsitz haben oder nicht, müssen Sie in Luxemburg eine Steuererklärung erstellen? Editus sagt Ihnen mehr!
Eine Person, die im Großherzogtum Einkommen hat, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz hat oder nicht, muss im Land ein solches errichten.
In einigen Fällen müssen Sie jedoch keine Steuererklärung einreichen . Sie können also darauf verzichten, wenn:
Auch wenn Sie in Luxemburg auf eine Erklärung verzichten können, kann dies für Sie interessant sein, da viele Produkte steuerlich absetzbar sind (Darlehenszinsen, Versicherungen, in Luxemburg gezeichnete Sparpläne, Gebühren) Kindergarten und Kindertagesstätte, ...).
Die Frist endet am 31. März und kann auf Papier (Formular 100) oder online ausgefüllt werden . Trotzdem ist dieser Termin nicht obligatorisch, wird aber empfohlen.
Wenn Sie Ihre Rücksendung nicht rechtzeitig eingereicht haben? Wenn Sie Ihre Steuererklärung nach dem 31. März einreichen, werden die Bearbeitungszeiten länger und Sie werden im September von der Direct Tax Administration (CDA) kontaktiert, die Ihnen eine Mahnung zusendet.
Wenn Sie aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugebenund nicht auf dieRücknahmevom September reagieren , müssen Sie möglicherweise einen Steuerzuschlag zahlen. Dies kann sehr teuer sein, da diese "Geldstrafe" bis zu 10% der fälligen Steuer betragen kann. Wenn Sie jedoch aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig Ihre Steuererklärung abgeben können, können Sie dem zuständigen Finanzamt einen schriftlichen und begründeten Antrag auf Verlängerung dieser Frist bis zum 30. Juni stellen.
Für den Fall, dass Sie auch nach einer Mahnung keine Gegenleistung erbringen, müssen Sie möglicherweise einen Strafbetrag zahlen, dessen Höhe ebenfalls vom Finanzamt festgelegt wird.
Wenn Sie in Luxemburg keine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie bis zum 31. Dezember eine Steuererklärung einreichen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, können Sie keine Steuerermäßigungen mehr erhalten.